In der letzten Woche habe ich mich mal wieder heftigst über die Arbeit unserer Politiker aufgeregt. Meist legt sich sowas bei mir aber ziemlich schnell und weicht der Einsicht, dass unsere Politiker ja nur ein Abbild der ganzen Bevölkerung sind und dass es zwecklos ist darüber nachzudenken diese durch eine vernünftigere Bevölkerung zu ersetzen. Grund meiner Aufregung war der neue Hacker-Paragraf, insbesondere der zweite Absatz in §202c :
Wer (…) Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie bitteschön soll ich denn wohl die Sicherheit meiner Server überprüfen, wenn ich mir nicht vorher aktuelle Versionen solcher Programme verschafft habe? Ich frage mich ernsthaft, ob sie den Auto-Herstellern als nächstes Crash-Tests verbieten werden.
Gut, wahrscheinlich führt das hier etwas weit. Eigentlich geht es in diesem Post ja um unsere Abgeordneten. Wer an dem Thema Hacker-Paragraf interessiert ist, findet hier ein paar Links:
- Das Parlament – Klickend in den Knast
- Bitte keine heiße Asche einwerfen – Frage
- Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?
- Ausgetrickst: Der Einsatz des “Bundestrojaners” ist künftig strafbar
Eben komme ich nun rein zufällig in einem ganz anderen Zusammenhang auf die Seite”meines” Direktkandidaten im Deutschen Bundestag Joachim Stünker und stelle fest, dass er Mitglied des Rechtsausschusses ist. Nach den Informationen auf bundestag.de ist der Rechtsausschuss dafür zuständig, dass die Gesetze “eindeutig, rechtsförmlich und verfassungsgemäß” sind. Sollte ich Joachim Stünker demnächst mal treffen, muss ich ihn unbedingt fragen, wie ich nun meine Arbeit machen soll, ohne dieses eindeutige Gesetz zu brechen. Nunja, zumindest werde ich diese Episode jetzt mal zum Anlass nehmen, eine kleine Serie über die Arbeit der Abgeordneten aus unserem Wahlkreis zu schreiben.
